Falls sich die Fallhöhe unter 0,6 m befindet, benötigt man lt. Norm keinen Fallschutz. Bei einigen Balancier-Geräten wird diese Fallhöhe überschritten, daher ist auch bei den Geräten von OBRA ein Fallraum und eine freie Fallhöhe bei den Gerätebeschreibungen auf der Website mit angegeben.